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Justiz -
Gesetze
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Mittwoch, den 22. April 2009 um 10:45 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren,
falls Sie einmal den Unterhalt ihrer Ex kürzen möchten und bei Gericht eine Abänderungsklage anstreben, so kann's Ihnen so gehen wie Peter B. 2 Minuten Verhandlung. Kosten 1604,- Euro für nix! Der ehrenwehrte bayrische Richter sagte im O-Ton: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger. Streitwerthöhe: 10'116 Euro. Ein toller Stundenlohn für die gegnerische Anwältin, die inkl. Fahrstrecke eine Stunde beschäftigt war. Peter B. muss dafür einen Monat hart arbeiten. Seine Ex 34 Jahre alt und seit über 8 Jahren zuhause, weiterhin nicht.
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Justiz -
Gesetze
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Geschrieben von: RA I. Alberti
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Montag, den 30. März 2009 um 17:26 Uhr |
„So ein Missbrauchsvorwurf ist gar nicht selten“ Ingo Alberti, Anwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück (Nordrhein-Westfalen) erklärt, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtig werden. Wie oft wird Vätern in familiengerichtlichen Verfahren Missbrauch der eigenen Kinder vorgeworfen?
Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Vor über zehn Jahren hat Siegfried Willutzki, ehemaliger Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, erklärt, dass dieser Vorwurf in 40 Prozent der Fälle erhoben werde, in denen Eltern heftig um das Sorge- oder Umgangsrecht streiten. Diese Fälle machen wiederum rund 20 Prozent aller Sorge- und Umgangsrechtsverfahren aus. Und wie oft stimmt der Vorwurf? Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist. Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen? Die beste Vorsorge ist, wenn beide Eltern nach der Trennung weiter für das Kind verantwortlich sind und eine enge Bindung zu ihm pflegen. Solche Eltern werden Verhaltensänderungen am Kind bemerken – sie sind ein wichtiges Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. In Bezug auf Kindesmissbrauch allgemein kann man defintiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche Väter. Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn. Und warum werden dann Väter überhaupt so oft verdächtigt? Einerseits sind tatsächlich Ängste bei den Müttern vorhanden, andererseits werden Väter beschuldigt, um ihnen die Kinder zu entziehen. Die Mütter gewinnen dadurch Zeit, um den Partner auszugrenzen. Das kann Vorteile bringen: Richter lassen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter, selbst wenn sich der Vorwurf als ungerechtfertigt erweist. Wie können Männer sich schützen? Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert. Rechtsanwalt Ingo Alberti von-Galen-Str. 13 33129 Delbrück Mobiltel.: 0178 7987802 Internet-FAX: 032 121012879 http://www.rechtsanwalt-alberti.de
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Justiz -
Gesetze
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Donnerstag, den 19. März 2009 um 09:43 Uhr |
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Unsere Meinung zum neuen BGH Urteil / Unterhaltsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesgerichtshof,
das Sie die verfehlte Politik von Merkel und Co. weiterhin ausbaden müssen ist nun mal so. Aber wieder haben Sie mit Ihrem Urteil bewiesen, dass Sie nie und nimmer an einer sauberen transparenten Lösung im Unterhaltsrecht interessiert sind. |
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Justiz -
Gutachten
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Geschrieben von: Eisner Peter
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Samstag, den 10. Januar 2009 um 15:26 Uhr |
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 Es ist schon sehr erstaunlich wie die Scheidungsmafia jährlich ca. 20 Milliraden Euro abzockt und keiner tut was dagen. Würden Sie sich die Mühe machen, die Querverbindungen (Korruption?) zu hinterfagen, wird Ihnen sicher übel dabei. Kein dt. Familienrichter fertigt einen Beschluss ohne ein kostenintensives Gutachten. Kurz um, er braucht einen "Hilfsschiedsrichter" der ihm sagt, wie er zu entscheiden hat. Nur das große Problem dabei ist, dass die Gutachter immer die gleichen Sachverständigen sind, die ganz im Interesse des Richters agieren. Und vor allem zum Wohle ihres Geldbeutels und nicht zum Wohle des Kindes. |
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