Start Justiz Gesetze Sexueller Missbrauchsvorwurf

Downloads

Loading Clock...
Sexueller Missbrauchsvorwurf
Justiz - Gesetze
Geschrieben von: RA I. Alberti   
Montag, den 30. März 2009 um 17:26 Uhr
„So ein Missbrauchsvorwurf ist gar nicht selten“
 
Ingo Alberti, Anwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück
(Nordrhein-Westfalen) erklärt, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem
Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtig
werden.
Wie oft wird Vätern in familiengerichtlichen Verfahren Missbrauch der
eigenen Kinder vorgeworfen?

Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Vor über zehn Jahren hat Siegfried
Willutzki, ehemaliger Präsident des Deutschen Familiengerichtstages,
erklärt, dass dieser Vorwurf in 40 Prozent der Fälle erhoben werde, in
denen  Eltern heftig um das Sorge- oder Umgangsrecht streiten. Diese Fälle
machen  wiederum rund 20 Prozent aller Sorge- und Umgangsrechtsverfahren aus.
 
Und wie oft stimmt der Vorwurf?
 
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen
eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich
fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.
 
Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?
 
  Die beste Vorsorge ist, wenn beide Eltern nach der Trennung weiter für
  das Kind verantwortlich sind und eine enge Bindung zu ihm pflegen. Solche
  Eltern  werden Verhaltensänderungen am Kind bemerken – sie sind ein wichtiges
  Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. In Bezug auf Kindesmissbrauch allgemein
  kann man defintiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche
  Väter.  Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn.
 
  Und warum werden dann Väter überhaupt so oft verdächtigt?
 
 Einerseits sind tatsächlich Ängste bei den Müttern vorhanden,
 andererseits werden Väter beschuldigt, um ihnen die Kinder zu entziehen. Die Mütter
 gewinnen dadurch Zeit, um den Partner auszugrenzen. Das kann Vorteile
 bringen: Richter lassen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der
 Mutter, selbst wenn sich der Vorwurf als ungerechtfertigt erweist.
 
 Wie können Männer sich schützen?
 
 Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung
 ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch
 erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert.
    
 
 Rechtsanwalt Ingo Alberti
 von-Galen-Str. 13
 33129 Delbrück
 Mobiltel.: 0178 7987802
 Internet-FAX: 032 121012879
 http://www.rechtsanwalt-alberti.de
  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
 
Copyright © 2012 Männerpartei. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.