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Justiz -
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Geschrieben von: RA I. Alberti
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Montag, den 30. März 2009 um 17:26 Uhr |
„So ein Missbrauchsvorwurf ist gar nicht selten“ Ingo Alberti, Anwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück (Nordrhein-Westfalen) erklärt, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtig werden. Wie oft wird Vätern in familiengerichtlichen Verfahren Missbrauch der eigenen Kinder vorgeworfen?
Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Vor über zehn Jahren hat Siegfried Willutzki, ehemaliger Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, erklärt, dass dieser Vorwurf in 40 Prozent der Fälle erhoben werde, in denen Eltern heftig um das Sorge- oder Umgangsrecht streiten. Diese Fälle machen wiederum rund 20 Prozent aller Sorge- und Umgangsrechtsverfahren aus. Und wie oft stimmt der Vorwurf? Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist. Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen? Die beste Vorsorge ist, wenn beide Eltern nach der Trennung weiter für das Kind verantwortlich sind und eine enge Bindung zu ihm pflegen. Solche Eltern werden Verhaltensänderungen am Kind bemerken – sie sind ein wichtiges Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. In Bezug auf Kindesmissbrauch allgemein kann man defintiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche Väter. Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn. Und warum werden dann Väter überhaupt so oft verdächtigt? Einerseits sind tatsächlich Ängste bei den Müttern vorhanden, andererseits werden Väter beschuldigt, um ihnen die Kinder zu entziehen. Die Mütter gewinnen dadurch Zeit, um den Partner auszugrenzen. Das kann Vorteile bringen: Richter lassen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter, selbst wenn sich der Vorwurf als ungerechtfertigt erweist. Wie können Männer sich schützen? Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert. Rechtsanwalt Ingo Alberti von-Galen-Str. 13 33129 Delbrück Mobiltel.: 0178 7987802 Internet-FAX: 032 121012879 http://www.rechtsanwalt-alberti.de
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