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EU-Sorgerechtsurteil
Justiz - Gesetze
Geschrieben von: Eisner Peter   
Freitag, den 27. August 2010 um 11:21 Uhr

Nach dem EU-Sorgerechtsurteil von Straßburg scheinen sich die deutschen Richter nicht sonderlich zu richten.
Jüngst, drei Fälle von unverheirateten Väter, die bei Gericht verloren haben.
Daher der Rat von Michael:

Hallo, was kümmern uns die Krähen?
Jeder Befangenheitsantrag ist ein Minuspunkt im Karriere-Richter-Sprungbrett, NOCH!
Wenn aber die große Masse sich willig abschlachten lässt, werden die der Meinung sein, dass es so weiter gehen wird.
Wenn wir uns nicht zusammen tun und Listen mit abzulehnenden Richtern mit den dazugehörigen Begründungen unter uns austauschen, werden wir nie etwas erreichen.
Wenn Vater A so einen Schnitzer eines Richters erlebt hat, dann kann Vater B diesen Richter ablehnen, wegen Selbstherrlichkeit und Diskriminierung der Väter.
Auch wenn der erste Ablehnungsantrag - vor der mündlichen Verhandlung - den Bach runtergeht, hat Vater B die Möglichkeit in der mündlichen Verhandlung einen richterlichen Hinweis nach dem anderen zu beantragen und ins Protokoll aufnehmen zu lassen.
Werden Vater B seine Beistände/Bevollmächtigte nicht zur mündlichen Verhandlung zugelassen: Ablehnung des Richters!
Wehe, diesem Richter geht erneut die Hutschnur hoch: Ablehnung!
Das macht er nicht allzu oft: Ihr seid das Volk!!
Bzw: Beantragt bei jeder Richterablehnung zwei Sachen:

a) Die Benennung des Richters, der über den Befangenheitsantrag entscheidet
b) Eine Verfassungsvorlage beim BVerfG, weil § 45, Abs. 1 verfassungswidrig sei
Begründung zu b): Wie der Fall Kirsten Heisig beweist, ist der Gruppendruck innerhalb der Richterschaft zu groß, um von einem Richter des gleichen Gerichts eine, von fremden Sachzwängen unabhängige Entscheidung zu erwarten.
Daher ist eigentlich jeder Richter des gleichen Gerichts wegen Befangenheit abzulehnen, daher der Antrag a).
Bin wirklich neugierig, ob jemand das durchziehen wird; außer unsereins ;-).
Gruß Michael

 
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